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BZ 30.05.2015 - Amtsblatt

4 AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)30. Mai 2015 · BZ Nr. 22/15 Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Bekanntmachung: Vollzug der Wassergesetze Einleitung von Oberflächenwasser in die Oberreitnauer Ach im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 245, Gemarkung Aeschach und in den Bodensee über zwei Einleitungsstellen im Bereich der Grundstücke Flur Nr. 11 und 13, Gemarkung Aeschach Im Zuge der Beseitigung des Bahnüberganges Langenweg in Lindau hat die Stadt Lindau (Bodensee) für die Beseitigung des Oberflächenwassers aus diesem Bereich einen wasserrechtlichen Antrag beim Landratsamt Lindau (Bodensee) gestellt. Darin wird die wasserrechtliche Erlaubnis für das Ein- leiten von Oberflächenwasser in den Bodensee über zwei Einleitungsstellen im Bereich der Grundstücke Flur Nr. 11 und 13, Gemarkung Aeschach, und in die Oberreitnauer Ach im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 245, Gemarkung Aeschach, beantragt. Die Stadt Lindau gibt bekannt, dass der Plan zum genannten Vorhaben in der Zeit vom 01.06.2015 bis einschließlich 17.06.2015 bei der Stadtverwaltung Lindau (B) im Flur des Erdgeschosses des Stadtbauamtes, Bregenzer Straße 8, zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt. Es wird darauf hingewiesen, dass 1) Einwendungen gegen das Vorhaben im Zeitraum bis zu zwei Wochen nach dem Ablauf der Auslegungsfrist bei der Auslegungsbehörde oder beim Landratsamt Lindau (Bodensee), Bregenzer Straße 35, 88131 Lindau (Bo- densee), Zimmer Nr. 321, III. Stock, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können, 2) mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, 3) bei Ausbleiben eines Beteiligten an einem auf die Auslegungsfrist folgen- den Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, 4) a) Personen, die Einwendungen erheben von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffent- liche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Lindau (B), den 19.05.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Bekanntmachung des Ergebnisses der Bürgerentscheide am 17. Mai 2015 Die Abstimmungsleiterin der Stadt Lindau (B) Die Abstimmungsleiterin hat folgendes Abstimmungsergebnis festgestellt: 1. Zahl der Stimmberechtigten: 19.892 2. Zahl der Abstimmenden: 7.704 3. Bürgerentscheid 1: „Parkhaus Inselhalle“ Zahl der insgesamt abgegebenen • gültigen Ja-Stimmen: 3.901 • gültigen Nein-Stimmen: 3.233 • ungültigen Stimmen: 570 Bürgerentscheid 2: „Gesamtprojekt Inselhalle“ Zahl der insgesamt abgegebenen • gültigen Ja-Stimmen: 3.925 • gültigen Nein-Stimmen: 3.443 • ungültigen Stimmen: 336 Stichfrage: Zahl der insgesamt abgegebenen • gültigen Stimmen für den Bürgerentscheid 1: 3.802 • gültigen Stimmen für den Bürgerentscheid 2: 3.767 • ungültigen Stimmen: 135 Die Abstimmungsfrage zum Bürgerentscheid 1 „Parkhaus Inselhalle“ wurde mehrheitlich mit „JA“ beantwortet. Diese Mehrheit hat das Abstimmungsquo- rum von mindestens 20 v.H. der Stimmberechtigten (= 3.978) nicht erreicht. Der Bürgerentscheid ist damit nicht verbindlich und hat keine Bindungs- wirkung. Die Abstimmungsfrage zum Bürgerentscheid 2 „Gesamtprojekt Inselhalle“ wurde mehrheitlich mit „JA“ beantwortet. Diese Mehrheit hat das Abstim- mungsquorum von mindestens 20 v.H. der Stimmberechtigten (= 3.978) nicht erreicht. Der Bürgerentscheid ist damit nicht verbindlich und hat keine Bindungswirkung. Das Abstimmungsergebnis zur Stichfrage hat dementsprechend keine Bedeutung. Lindau (B), den 22.05.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) Tanja Bohnert Abstimmungsleiterin Die Stadt Lindau (B) überprüft im Rahmen ihrer Verkehrs- sicherungspflicht einmal jährlich – üblicherweisse nach der Frostperiode im Mai/Juni – auf ihren Friedhöfen die Grabmale auf Ihre Standsicherheit. Dies geschieht durch dafür eigens geschultes Personal der Stadtgärtnerei. Da- bei findet ein Prüf-Druck-Gerät Anwendung, welches in der erforderlichen Höhe des Grabdenkmals, den erforderlichen Druck in einer Zeit von mehr als zwei Sekunden gleich- mäßig anteigend aufbringt. An den Grabsteinen wird also nicht gerüttelt! Ein Grabstein gilt als standsicher, wenn es unter Beachtung der gebotenen Vorsicht der geforderten Prüflast standhält. Sollte ein Grabstein akut umsturzge- fährdet sein, muss dieser sofort gesichert werden. Der Nutzungsberechtigte erhält dann von der Stadt eine Be- nachrichtigung mit der Aufforderung zur Instandsetzung. Lindau (B), den 11.05.2015 Friedhofverwaltung Stadt Lindau (Bodensee) Bekanntmachung – Jährliche Grabsteinkontrolle Stadt Lindau (Bodensee) Zur Verstärkung des Teams suchen wir für unseren Eigenbetrieb „Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Kraftfahrer/in Ihre Aufgaben: • Kanalspülarbeiten der Abwasserkanäle • Beseitigung von Verstopfungen und Ablagerungen • Wartung und Reinigung der Pumpwerke • eigenständige Kontrollfahrten des gesamten Kanalnetzes • Entleeren von Fettabscheidern und Gruben • Bereitschaft zum Winterdienst Ihr Profil: • Führerschein der Klasse CE Die Stelle ist entsprechend der Entgeltgruppe 5 TVöD bewertet. Eine ausführliche Stellenanzeige finden Sie auf unserer Homepage www.lindau.de. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, die Sie bitte bis spätestens 14.06.2015 an die unten stehende Adresse richten. Stadt Lindau (B), Personalabteilung, Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 0 83 82 / 918-108 Stadt Lindau (Bodensee) Im Rahmen einer Nachfolgeregelung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n vollzeit- beschäftigte/n stellvertretende/n Leiter/in für die Abteilung Standesamt Ihre Aufgaben: • stellvertretende Leitung der Abteilung Standesamt • ganzheitliche Wahrnehmung der Aufgaben einer/s Standesbeamten/in Ihr Profil: • abgeschlossenes Studium als Diplom-Verwaltungs- wirt/in (FH), Bachelor of Arts gehobener Verwal- tungsdienst – Public Management bzw. die Fach- prüfung II für Verwaltungsangestellte • abgeschlossene Qualifikation zur/zum Standes- beamtin/Standesbeamten • Flexibilität und Bereitschaft zur Arbeit auch außer- halb der üblichen Dienstzeiten Eine ausführliche Stellenanzeige finden Sie auf unserer Homepage www.lindau.de. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, die Sie bitte bis spätestens 07.06.2015 an die unten stehende Adresse richten. Stadt Lindau (B), Personalabteilung, Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 0 83 82 / 918-108 Wie alle Jahre um diese Zeit, so haben auch heuer wieder die Kinderfest-Fördervereine in den einzel- nen Stadtteilen die Vorarbeiten für unser traditio- nelles Lindauer Kinderfest, das am Mittwoch, 29. Juli 2015, veranstaltet wird, begonnen. Zahlreiche freiwilli- ge und ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer haben sich auch heuer wieder für die Vorbereitung und Durchführung des Festes zur Verfügung gestellt. In den nächsten Tagen und Wochen werden die ebenfalls ehrenamtlich tätigen Kinderfestsamm- lerinnen und -sammler in allen Stadtteilen an den Wohnungstüren läuten, sowie in den Geschäftsräu- men der Lindauer Betriebe vorsprechen und Sie bitten, zu den Kosten dieses Festes einen Beitrag zu leisten (Bitte verlangen Sie im Zweifel die Vorlage des Sammlerausweises). Dieses größte und traditionsreichste Lindauer Fest wird überwiegend aus den Spenden der Lindauer Bürgerinnen und Bürger finanziert. Lassen Sie des- halb unsere Helfer nicht umsonst bitten und leisten Sie durch reges Spenden einen Beitrag zum Gelingen unseres traditionellen Lindauer Kinderfestes! Lindau (B), den 30.05.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Kinderfest Lindau (Bodensee) 360 Jahre Lindauer Kinderfest Spendenaufruf an die Einwohnerschaft der Stadt Lindau (Bodensee) Stadt Lindau (Bodensee) Ferienfreizeit in Frankreich – Anmeldung Im Rahmen der Städtepartnerschaft Chelles – Lindau (B) findet Anfang August 2015 ein 10-tägi- ger Aufenthalt an der Atlantikküste in Westfrank- reich statt. Teilnehmer: 15 Jugendliche im Alter von 11 – 13 Jahren Reisepreis: 12 Tage (inkl. An- u. Abreise) ca. 380 € Anmeldung: Stadtverwaltung Lindau (B) Abteilung Kinder, Jugend, Sport Bregenzer Str. 6, 2. Stock 88131 Lindau (B), Tel.: 08382/918127 Tel. 08382 / 918-108 Tel. 08382 / 918-108

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