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BZ 16.06.2015

4 AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)13. Juni 2015 · BZ Nr. 24/15 Amtsblatt Stadt Lindau (Bodensee) Zehnte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages in der Stadt Lindau (Bodensee) (Kurbeitragssatzung) vom 02. Juni 2015 Die Stadt Lindau (Bodensee) erlässt auf Grund von Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-l), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2014 (GVBI. S. 70), folgende Satzung: § 1 Die Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages in der Stadt Lindau (Bodensee) (Kurbeitragssatzung) vom 08. April 1981 i. d. F. der Neunten Änderungssatzung vom 19. Juli 2013 wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Satz 1 wird „15. Oktober“ ersetzt durch „31. Oktober“. 2. In § 2 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „des Stadtteils“ durch die Wörter „der Gemarkung“ ersetzt. 3. § 2 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: „Die genaue Abgrenzung des Kurgebietes ist aus einer Karte ersichtlich, die Bestandteil dieser Satzung ist. Diese Karte kann während der Dienstzeiten bei der Stadt Lindau (Bodensee) in der Steuerabteilung (Bregenzer Straße 4) und im Amt für Tourismus (Alfred-Nobel-Platz 1) eingesehen werden.“ 4. „§ 2 Abs. 3, 4, 5 und 6 entfallen“ 5. § 4 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: „Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag a) für Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres 2,00 € b) für Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres 1,30 €“ 6. In § 5 Abs. 1 werden die Klammerzusätze „(Verkehrsamt)“ durch die Klammerzusätze „(Amt für Tourismus)“ ersetzt. 7. § 6 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: „Natürliche und juristische Personen, die Kurbeitragspflichtige beherbergen oder ihnen Wohnraum überlassen sowie Inhaber von Campingplätzen sind verpflichtet, der Stadt (Amt für Tourismus) die Beitragspflichtigen zu melden. Die Daten sind elektronisch am Tag der Anreise des Gastes einzureichen. Abweichend hiervon können die Gäste mittels Meldescheinen, die bei der Stadt (Amt für Tourismus) erhältlich sind, gemeldet werden. Die Meldescheine sind spätestens am Tag nach der Abreise der Kurbeitragspflichtigen bei der Stadt (Amt für Tourismus) einzureichen.“ 8. In § 6 Abs. 3 wird der Klammerzusatz „(Verkehrsamt)“ durch den Klammer-zusatz „(Amt für Tourismus)“ ersetzt. § 2 Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Lindau (B), den 02.06.2015 STADT LINDAU (BODENSEE) gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Stadt Lindau (Bodensee) Die Grundschule Lindau (B) Reutin sucht ab dem 01.09.2015 zu- nächst befristet für ein Schuljahr interessierte und geeignete Betreuungskräfte (m/w) für die Ganztagesklassen Ihr Aufgabenbereich: • Betreuung und Begleitung der Schüler beim Mittagessen (Montag – Donnerstag, jeweils von ca. 12 – 14 Uhr) • Gestaltung der freien Spielzeit nach dem Essen • Unterstützung in der Lernzeit Sie sind: • kontaktfreudig und haben Erfahrung im Umgang mit Kindern • idealerweise ausgebildet in einem erzieherischen oder sozial-, heilpädagogischen Beruf Wir bieten: • eine abwechslungsreiche Beschäftigung • Vergütung auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, bewerben Sie sich bitte bei der Grundschule Lindau (B) Reutin-Zech unter der Telefonnummer 08382-9111720 oder per Email: gs-reutin-zech@lindau.de Stadt Lindau (Bodensee) Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum 01.09.2015, sowie zunächst befristet für die Dauer eines Jahres für unsere drei städtischen Kindertagesstätten Erzieher/innen Ihre Aufgaben: • Planung, Mitarbeit und Unterstützung der pädagogischen Arbeit • Mitorganisation des Tagesablaufes und der Gruppensituation • Führung von Kleingruppen bzw. der Gesamtgruppe • Mitgestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit entsprechend der Konzeption der Kindertagesstätte Wir bieten Ihnen je eine Vollzeitstelle, Schulungs- und Fortbildungs- maßnahmen sowie eine Bezahlung entsprechend dem TVöD. Wir suchen Ferienbetreuer/innen für Grundschulkinder Ihre Aufgaben: • kreative und eigenverantwortliche Gestaltung und Planung der Ferienbetreuung in den Zeiten vom 03.08 oder 10.08 bis ein- schließlich 21.08.2015 jeweils in der Zeit von 07.30 Uhr bis 14 Uhr. Wir erwarten: • wünschenswert ist eine pädagogische Ausbildung – in Frage kom- men aber auch Bewerber/innen, die Freude am Umgang mit Kindern haben und vielleicht auch schon Erfahrungen in der Kin- derbetreuung vorweisen können; gerne auch Bewerber/innen, die gerade ihre Ausbildung in einem entsprechenden Beruf absol- vieren. Die ausführlichen Stellenanzeigen finden Sie auf unserer Homepage unter www.lindau.de Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, die Sie bitte bis spätestens 28.06.2015 an die Personalabteilung richten. Stadt Lindau (B), Personalabteilung, Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 0 83 82 / 918-108 www.lindau.deKlick dich rein und du weißt mehr! Zur Durchführung des traditionellen Lindauer Kin- derfests sind wir auf ehrenamtliches Engagement genauso angewiesen wie auf die Spenden der Lin- dauer Bürgerinnen und Bürger. Der Kinderfestausschuss Reutin sucht noch zuver- lässige Helfer für die Weinlaube. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei: Caroline Ehrle Telefon: 08382/918-307 E-Mail: Kinderfest.Hauptausschuss@lindau.de Kinderfest Lindau (Bodensee) Kinderfestausschuss Reutin sucht dringend Helfer Die Stadt Lindau lädt am 9. Juli 2015 um 18.00 Uhr alle interessierten Bürger und Bürgerinnen in den großen Sitzungssaal des Alten Rathauses zu einem Informationsabend mit dem Thema „Rummel in der Altstadt“ herzlich ein. Bürgerinformationsabend zum Thema „Verlagerung des Rummels in die Altstadt“ Stadt Lindau (Bodensee) Tel. 08382 / 918-108

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