Wir arbeiten
nur zu unseren nachstehenden Geschäftsbedingungen,
die Sie anerkennen, indem Sie die Waren
aus unserem Online-Angebot bestellen.
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1. "Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über
die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines
Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in
einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb
eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf
einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb
eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige
abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der
in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht
wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb
der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten
Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge
hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der
Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber,
unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspfl ichten, den
Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass
dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn
die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich
des Verlages beruht.
5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen
ausschließlich in bestimmten Nummern,
bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der
Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so
rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber
noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann,
wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen
ist.
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung
nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als
solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich
kenntlich gemacht.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch
einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und
Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder
technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn
deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen
verstößt oder deren Veröffentlichung für den
Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die
bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern
aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den
Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und
deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format
oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils
der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder
Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber
unverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes
und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen
ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete
oder beschädigte Druckunterlagen fordert
der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet
die für den belegten Titel übliche Druckqualität
im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem,
unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck
der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung
oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem
Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene
Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige
erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein
Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung
des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss
und unerlaubter Handlung sind - auch
bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung
und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren
Schadens und auf das für die betreffende
Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt
nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verlegers,
seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr
haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe
Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen
Fällen ist gegenüber Kaufl euten die Haftung für grobe
Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur
Höhe des betreffenden Anzeigen entgeltes beschränkt.
Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen
Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang
der Rechnung und Beleg schriftlich geltend gemacht
werden.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung
für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge.
Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen,
die ihm innerhalb der bei der Übersendung des
Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben,
so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche
Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet,
wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach
Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
13. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste
ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden
Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall
eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart
ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden
nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen
sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag
kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des
laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen
und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt,
auch während der Laufzeit eines
Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und
von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
15. Die Lindauer Bürgerzeitung Verlags-GmbH & Co.
KG bietet auf Wunsch die Bezahlung per Bankeinzug an.
Um Rechnungen per Bankeinzug vom Konto des Auftraggebers
einziehen zu können, benötigt die Lindauer
Bürgerzeitung Verlags-GmbH & Co. KG ein vom Auftraggeber
(Zahlungspfl ichtigen) unterzeichnetes SEPA-
Lastschriftenmandat. Dieses SEPA-Lastschriftenmandat
ist der Lindauer Bürgerzeitung Verlags-GmbH
& Co. KG im Original vorzulegen.
Die Einreichung von Lastschriften wird dem Auftraggeber
rechtzeitig - mindestens jedoch 5 Tage - vor
Belastung angezeigt (Prenotifi kation). Die Prenotifi kation
erfolgt im Zuge der Rechnungsstellung.
16. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch
einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des
Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten
oder vollständige Belegnummern geliefert.
Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt
an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung
des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung
der Anzeige.
17. Kosten für die Anfertigung bestellter
Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber
gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen
ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat
der Auftraggeber zu tragen.
18. Aus einer Aufl agenminderung kann bei einem
Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf
Preisminderung hergeleitet werden, wenn im
Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden
Insertionsjahres die in der Preisliste oder
auf andere Weise genannte durchschnittliche Aufl age
oder - wenn eine Aufl age nicht genannt ist - die
durch schnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls
die durchschnittlich tatsächlich verbreitete)
Aufl age des vergangenen Kalenderjahres
unterschritten wird. Eine Aufl agenminderung ist nur
dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel,
wenn sie bei einer Aufl age bis zu 50.000 Exemplaren
20 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen
Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn
der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der
Aufl age so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser
vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten
konnte.
19. Bei Ziffernanzeigen wenden die Verlage für die Verwahrung
und rechtzeitige Weitergabe der Angebote
die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe
und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden
nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die
Eingänge auf Ziffern anzeigen werden vier Wochen
aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt
sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen
senden die Verlage zurück, ohne dazu verpfl ichtet zu
sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigten
des Auftraggebers das Recht eingeräumt
werden, die eingehenden Angebote anstelle und
im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen.
Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber
die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpfl
ichtigen Zusendung vereinbaren. Briefe, die das
zulässige Format DIN A4 (Gewicht von 80 g) überschreiten,
sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und
Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen
und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme
und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise
für den Fall vereinbart werden, dass der
Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten
übernimmt.
20. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung
an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pfl icht
zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des
Auftrages.
21. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr
mit Kaufl euten, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz
des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im
Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt
sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufl euten nach dem
Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt
des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufl euten, im
Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich
des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der
Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlags
a) Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge,
die keine gestalterischen Elemente enthalten, den
Regelungen der Rechtschreibreform anzupassen, was
auch für schriftliche Fließsatzanzeigenaufträge gilt.
Änderungen des Anzeigenauftrages, die zur Umsetzung
der Rechtschreibreform notwendig sind, berechtigen
den Auftraggeber nicht zur Reklamation und vermögen
keine Ansprüche zu begründen.
b) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung
der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an,
haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt
oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags
verpfl ichtet sich der Inserent, die Kosten
der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich
auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten
Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe
des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
c) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den
Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion
zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen.
Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen
Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung
des Auftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert
wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag
ist nicht verpfl ichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin
zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt
werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen,
so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine
Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält
den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen
gegen das Urheberrecht frei.
d) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei
Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen
Satzkosten berechnen.
e) Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen
entbinden den Verlag von der Verpfl ichtung
auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.
f) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in
Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen, Sonderseiten
und Kollektiven Sonderpreise festzulegen. Diese
sind nicht rabattfähig und können nicht in Abschlüsse
einbezogen werden.
g) Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste
ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für
laufende Abschlüsse und Anzeigenaufträge. Für Einzelaufträge,
die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt
wurden, gilt der alte Preis, sofern die Anzeige oder
Beilage innerhalb von 4 Monaten erscheinen sollte, es
sei denn, es handle sich um kaufmännischen Geschäftsverkehr.
h) Der Ausschluss von Anzeigen und
Beilagen konkurrierender Unternehmen kann nicht zur
Bedingung gemacht werden.
i) Der Verlag behält sich vor, Beilagenaufträge ganz
oder teilweise abzulehnen, falls die Beilagen nicht maschinell
verarbeitet werden können.
j) Bei Kennzifferanzeigen ist der Auftraggeber verpfl ichtet,
die den Angeboten beigegebenen Anlagen zurückzusenden.
Bundesdatenschutz
Entsprechend § 26 BDSG weist der Verlag darauf hin,
dass die Vertragsdaten in einer Datenverarbeitungsanlage
gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der
Vertragserfüllung hinaus.
"Sollte aus der Vertragsbeziehung eine Meinungsverschiedenheit
entstehen, ist die Lindauer Bürgerzeitung
Verlags-GmbH & Co.KG zur Durchführung eines für den
Kunden kostenfreien Vermittlungsverfahrens von einer
anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Bei etwaigen
Beschwerden können sich die Kunden daher an
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.,
Straßburger Str. 8, 77694 Kehl
Telefon: +49 7851 / 79579 40; Telefax: +49 7851 / 79579 41
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
wenden. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, steht -
ohne vorherigen Schlichtungsversuch bei einer staatlich
anerkannten Stelle - der Rechtsweg offen."
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